Das Energieeffizienzpaket des Bundes (BGBl I 72/2012 - EEffG) tritt mit 1.1.2015 in Kraft.
Seminar Interner Energieauditor nach EEffG
Im August 2014 wurde das Energieeffizienzpaket des Bundes (BGBl I 72/2012 - EEffG) verabschiedet. Es tritt am 1.1.2015 in Kraft. Ein wesentliches Ziel ist die Steigerung der Energieeffizienz um 20% in Österreich. Damit ergeben sich aber neue gesetzliche Anforderungen an Unternehmen, insbesondere an große Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeiter oder Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeiter aber einem Umsatz von mehr als 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro.
Große Unternehmen müssen externe Energieaudits durchführen oder ein zertifiziertes Energie- (ISO 50001) oder Umweltmanagementsystem (ISO 14001 oder EMAS) oder ein einem Energiemanagement- oder Umweltmanagementsystem gleichwertiges, innerstaatlich anerkanntes Managementsystem einführen. Bis 31.1.2015 müssen große Unternehmen der Monitoringstelle melden, ob sie das externe Energieaudit durchführen oder ein zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem anstreben. Bis Ende November 2015 muss das Energie- oder Umweltmanagementsystem zertifiziert sein. Diese Unternehmen müssen im Zuge der Einführung des Managementsystems auch ein internes Energieaudit nach § 18 (verweist auf Anhang III) EEffG nachweisen. Dies darf nur von kompetenten internen Energieauditoren nach §17 EEffG durchgeführt werden. Das interne Energieaudit nach Anhang III EEffG unterstützt maßgeblich die Ist-Analyse der energetischen Ausgangssituation.
Unternehmen mit einem zertifizierten Energie- oder Umweltmanagementsystem kommen ihrer Meldepflicht der Monitoringstelle insofern nach, indem sie das erworbene ISO 50001 oder ISO 14001 Zertifikat oder die EMAS Konformitätsbewertung in der on-line Plattform hochladen. Weiters ist die ergänzende Erklärung der Zertifizierungsstelle Quality Austria hochzuladen, dass die internen Auditoren den gesetzlichen Qualifikations- und Praxisanforderungen entsprechen und die Anforderungen des Anhang III EEffG im internen Energieaudit berücksichtigt wurden. Beide Aspekte hat die Quality Austria im Zertifizierungsaudit zu auditieren. Hiezu wird laut BMWFW die Monitoringstelle noch einen Leitfaden veröffentlichen.
Ziel des Seminars ist, die Teilnehmer mit den Anforderungen im Anhang III EEffG und mit den Anforderungen EN 16247 Teil 1 bis Teil 5 vertraut zu machen, die Teilnehmer dazu auszubilden, interne Energieaudtis systematisch durchzuführen und Ergebnisse im internen Auditbericht zu dokumentieren, Einsparpotentiale zu erkennen und neue gesetzliche Anforderungen umzusetzen und damit die Rechtssicherheit und Compliance für das Unternehmen zu sichern.
Voraussetzungen
Personen mit einschlägigen technisch-wirtschaftlichen Qualifikationen und nachweisbaren praktischen Erfahrungen im Bereich der Energieeffizienz. §17 EEffG schreibt hier allgemeine Anforderungen vor.
Zielgruppe
- Umweltbeauftragte
- Systemmanager Umwelt
- Energiebeauftragte
- Vertreter der Instandhaltung/Facility Management/Fuhrparkmanagement, Werksleitung
Inhalte
- Relevante gesetzliche Grundlagen aus dem EEffG
- EN 16247-Teil 1 (Anforderungen an das Auditverfahren)
- EN 16247-Teil 2 Gebäude
- EN 16247-Teil 3 Prozesse
- EN 16247-Teil 4 Transport
- EN 16247-Teil 5 DRAFT (Kompetenz von Energieauditoren)
- Querverweise zur ISO 50001
- Inputs zu möglichen und wichtigen internen Datenquellen
- Qualitative Anforderungen an den internen Auditbericht
Hinweis
Das Seminar berücksichtigt die Anforderungen nach Anhang III EEffG und der Normenreihe EN 16247 Teile 1 bis 5. Die Teilnehmer erhalten zwei Checklisten für die Durchführung interner Energieaudits.
Dauer
2 Tage: 09:00 – 17:00 Uhr