08. Jan 2013

Vermeidung von Arbeitsunfällen

Sicherheits- und Gesundheits­managementsysteme in Unternehmen

„Ich gehe gesund nach Hause - ich komme wieder gesund in die Arbeit“, dieser oft zitierte Leitsatz hat durch die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen unserer unmittelbaren Arbeitswelt an Bedeutung gewonnen, speziell wenn es darum geht, die Arbeitnehmer so lange als möglich gesund und aktiv am Arbeitsmarkt teilnehmen zu lassen.

Durch Arbeitsunfälle ausgelöst ist oft der (dauerhafte) Verlust von Gesundheit, die körperliche Unversehrtheit oder gar der Tod von im Unternehmen beschäftigter Personen zu beklagen. Arbeitsunfälle sind jene Ereignisse im Geschäftsleben, die es zu vermeiden und zu verhindern gilt. Was das Sicherheits- und Gesundheitsmanagement so bedeutsam - und wohl auch spannend - macht, ist in der Tat die strategische Chance, das Beklagenswerte zum Guten zu wenden.

Managementsysteme für Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutz sind für Unternehmen nicht verpflichtend vorgeschrieben, werden aber wegen des systematischen Managementansatzes von immer mehr Betrieben freiwillig eingesetzt. Die Gründe für den Einsatz sind sicherlich vielfältiger Natur. Sicher ist aber, dass immer mehr Unternehmer die wirtschaftlichen Vorteile von Managementsystemen für Sicherheits- und Gesundheitsschutz erkannt haben. Arbeitsbedingte Erkrankungen oder Unfälle von hoch qualifiziertem Fachpersonal können sehr teuer kommen und unter besonderen Umständen sogar die Produktion/Dienstleistungserbringung erheblich beeinträchtigen, wenn Mitarbeiter über einen längeren Zeitraum ausfallen.

Maßnahmen zur Prävention

Die Unternehmensverantwortlichen haben die Zeichen der Zeit erkannt und setzen auf Prävention, nicht nur wegen der rechtlichen Forderungen sondern auch wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen. Ein Managementsystem für Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutz eignet sich hervorragend, um die Maßnahmen zur Prävention systematisch zu erarbeiten und systematisch auf deren Wirksamkeit zu prüfen, denn entsprechend eines Regelkreises wird ständig der Sollwert (Ziel des Unternehmens) mit dem Istwert (Kennzahlen im Betrieb, z.B. Anzahl der Arbeitsunfälle bzw. Ausfallzeiten im Betrachtungszeitraum) verglichen und festgestellt, ob die durchgeführten Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Unternehmen ausreichen oder ob diese Maßnahmen korrigiert werden müssen, um die Unternehmensziele im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu erreichen.

Ein Managementsysteme für Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutz ist kein starres System, sondern bietet den Unternehmen individuelle Möglichkeiten, die besonderen Anforderungen auf die jeweilige Branche, die Betriebsgröße oder sonstige individuelle Rahmenbedingungen anzupassen.

 

Managementsysteme für Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutz auf Basis der OHSAS 18001 (OHSAS: Occupational Health and Safety Management Systems)

Der Präventionsgedanke ist im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) verankert. Der Erfolg von Prävention hängt in einem hohem Maße davon ab, dass die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz Bestandteil des integrierten Managementsystems sind, anstelle eines isolierten Bereiches im Unternehmen.

Für die Integration in ein gesamtheitliches Managementsystem bietet sich die Konzeption und Methodik nach OHSAS 18001 an, da diese Norm ähnlich wie die  ISO 9001 (Qualitätsmanagementsystem) und ISO 14001 (Umweltmanagementsystem) - auch prozessorientiert aufgebaut ist. Mit der Prozessorientierung ist sichergestellt, dass auch der Arbeits- und Gesundheitsschutz in die Geschäftsprozesse eingebunden und systematisch, prozessorientiert organisiert werden kann. Dadurch profitiert jedes Unternehmen, welches Arbeitnehmer beschäftigt, durch einen gut organisierten und systematischen Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Die Ermittlung der rechtlichen Rahmenbedingungen (Gesetze, Verordnungen, Bescheide, usw.) und das Umsetzen dieser Rahmenbedingungen in betriebsspezifischen Vorgaben eröffnen wirksame Methoden zur Steuerung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

Unternehmer nennen folgende fünf Punkte die wichtigsten Unternehmensnutzen durch die OHSAS 18001 Einführung,

  • Rechtssicherheit durch das Erfüllen der rechtlichen Anforderungen
  • Kosten- und Aufwandssenkung durch Verbesserung der Arbeitssicherheit
  • Senkung der Unfallzahlen und Ausfallzeiten im Unternehmen
  • Motivation der Mitarbeiter durch Verantwortung und Gesundheitsvorsorge
  • Erhalt der langfristigen Arbeitskraft von Fachpersonal

Praxisbeispiel „Gefährdungsbeurteilung  - Arbeitsplatzevaluierung“

Der Gesetzgeber verpflichtet jedes Unternehmen welches Personen beschäftigt, die für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bestehenden Gefahren zu ermitteln und zu beurteilen (§ 4 AschG), sowie das Ergebnis der Ermittlung zu dokumentieren (§ 5 AschG). Als Arbeitsplatzevaluierung wird die die systematische Erfassung und Auswertung der Belastungsdaten (Neu seit 1.1.2013 psychische Belastung) und Gefährdungen der Arbeitnehmer in den jeweiligen Arbeitsbereichen, das Festlegen von Maßnahmen gegen diese Gefahren sowie die Dokumentation dieses Prozesses in den sogenannten Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten bezeichnet. (Weitere rechtliche Evaluierungspflichten sind auszugsweise im Anhang benannt).

Die Gefährdungsbeurteilung oder Arbeitsplatzevaluierung ist einer der wichtigsten Teile bzw. der wichtigste Teil im Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutz. Die entsprechende Dokumentation (Dokumentations-Verordnung) ein wichtiger Nachweis für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht des Unternehmers. Ohne Gefährdungsbeurteilungen ist kein präventiver und nachhaltiger Arbeits- und Gesundheitsschutz möglich.

Die Kenntnis der Gefährdungen welche Mitarbeiter im Unternehmen bei Ausübung ihrer Tätigkeit ausgesetzt sind ist die Basis für präventiven Schutz für diesen Personenkreis in Unternehmen.
Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und eine Reihe anderer Gesetze und Verordnungen verpflichten daher Arbeitgeber, die für die Sicherheit und Gesundheit der im Unternehmen beschäftigten Personen bestehenden Gefahren zu ermitteln und zu beurteilen und auf Basis dieser Grundlage Maßnahmen zur Prävention (Gefahrenverhütung) festzulegen.

Tipp des Praktikers

Orientierung am Wertschöpfungsprozess bei der Erstellung der Arbeitsplatzevaluierung unter Einbindung der betroffenen Personen

Das entscheidende praxis- und nutzenbezogene Kriterium für die Arbeitsplatzevaluierung ist eine systematische Vorgehensweise, die an der Organisation und den Prozessen eines Unternehmens orientiert ist (Prozesslandkarte als Basis).

Eine wertschöpfungsprozessorientierte Arbeitsplatzevaluierung, bietet zwei wesentliche Vorteile:

  • Die Arbeitsplatzevaluierung setzt an den vertrauten und alltäglichen Mustern der Zielgruppen an.
  • Die Arbeitsplatzevaluierung ist präventiv und beurteilt die Ursachen, durch die Gefährdungen entstehen.
  • Durch Einbindung der betroffenen Personen wird das Fachexpertenwissen (Sicherheitsfachkraft, Arbeitsmediziner, usw.) direkt in die Sicht des Unternehmens (praxisgerecht) übersetzt

Eine wertschöpfungsorientierte Arbeitsplatzevaluierung schließt direkt an die Denk- und Handlungsmuster des Unternehmers an. Sie beschäftigt sich mit genau den Aufgaben, mit denen sich alle Akteure im Unternehmen jeden Tag beschäftigten:

Eine wirkungsvolle Gestaltung des Wertschöpfungsprozesses, in dem alle Ressourcen effektiv, sicher und effizient eingesetzt werden, ist alltägliche Aufgabe des Unternehmers (z.B. ISO 9001 Qualitätsmanagement). Eine optimale Gestaltung der Organisation und der Abläufe im Unternehmen entscheidet über den Erfolg des Unternehmens am Markt.
Eine wertschöpfungsorientierte Arbeitsplatzevaluierung ermöglicht dem Unternehmer die Integration des Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzes im Zusammenhang mit den Themen, auf die sein tägliches Augenmerk gerichtet ist.
Die Wertschöpfungsorientierung ist der entscheidende kundenorientierte Ansatz, weil sie die Bedeutung der Arbeitsplatzevaluierung aus der Perspektive des Kunden und seiner Denk- und Handlungsmuster aufbereitet.
Eine wertschöpfungsorientierte Arbeitsplatzevaluierung ist gleichzeitig präventiv.
Sie beurteilt die Ursachen für Gefährdungen systematisch über den gesamten Wertschöpfungsprozess. Sie betrachtet systematisch, beginnend vom ersten Angebot an (Machbarkeitsanalyse), alle Prozesse der Wertschöpfungskette, die Ursachen von Gefährdungen sein können. Sie erweitert damit die Sichtweise des Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzes von der Betrachtung des Produktions- und Dienstleistungsprozesses hin zum gesamten Prozess der Arbeit und deren Organisation im Unternehmen.
Wer nur den Produktions- und Dienstleistungsprozess betrachtet - also nur die letzte Phase des Wertschöpfungsprozesses – hat das Problem, dass in dieser Phase Entwicklungen am schwersten beeinflussbar sind. Wenn die Produktion oder Dienstleistungserbringung gestartet ist, diktieren Zeit- und Ergebnisdruck das Handeln. In diesem Teil der Wertschöpfung bleiben meistens nur mehr Korrektur- bzw. Reparaturmaßnahmen (Nacharbeit, usw.). Unternehmen die systematisch den gesamten Wertschöpfungsprozess betrachtet, können dagegen frühzeitig und präventiv eingreifen. In allen Phasen des Wertschöpfungsprozesses werden wesentliche Bedingungen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz festgelegt, z.B.:

  • in vertraglichen Rahmenbedingungen mit Kunden oder Subunternehmern,
  • bei der Auswahl von Technologien, Arbeitsmittel und Arbeitsstoffe
  • in der Ressourcen und Personaleinsatzplanung,
  • bei der Beschaffung und beim Einsatz von Arbeitsstoffen und Arbeitsmitteln,
  • im Informationsmanagement und Projektteam.

 

Sicherheitsmanagement ist Verfügbarkeitsmanagement

Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzmanagement sind nicht Selbstzweck. Es gibt rechtliche Vorgaben (Mindesteinsatzzeiten für Präventivkräfte) für bestimmte Mindestmaßnahmen, aber diese sollten internen betrieblichen Zielen folgen.
Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzmanagement ist die Entwicklung, Implementierung und Anpassung von Lösungen zur Bewältigung von einzelnen oder komplexen Problemen und Aufgaben zur nachhaltigen Sicherung aller Funktionen in Unternehmen.

Anhang, weitere spezielle Evaluierungspflichten für:

  • Arbeitsstoffe (§ 41 ASchG)
  • Arbeitsmittel (§35 ASchG / AM-VO / MSV 2010)
  • Handhabung von Lasten (§ 64 ASchG)
  • Biologische Arbeitsstoffe (§§ 3, 4 VbA)
  • Explosionsgefahren (§ 4 VEXAT)
  • Optische Strahlung (§§ 4 und 5 VOPST)
  • Lärm (§ 65 ASchG / VOLV)
  • Bildschirmarbeit (§ 68 ASchG)
  • Lastenhandhabung (§ 64 ASchG)
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA) (§ 64 ASchG)
  • Werdende und stillende Mütter (§ 2a MSchG)
  • usw.

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