Fokus Audit Berichterstattung nicht finanzieller Kennzahlen
Die EU RL 2014/95/EU musste bis 6. Dezember 2016 in innerstaatliches Recht umgesetzt werden. Hierzu wurde in Österreich das Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG) beschlossen (BGBL 20/2017). Mit diesem Bundesgesetz sind auch Änderungen im Unternehmensgesetzbuch, dem Aktiengesetzbuch, dem Aktiengesetz und dem GmbH Gesetz notwendig.
Das Gesetz umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen:
- Nähere Konkretisierung der nicht finanziellen Angaben im Lagebericht
- Erweiterung der Angaben zur Diversität im Corporate Governance-Bericht
Folgende Unternehmen sind verpflichtend betroffen
Große Kapitalgesellschaften, die Unternehmen von öffentlichem Interesse sind und an den Abschlussstichtagen das Kriterium erfüllen, im Jahresdurchschnitt (§ 221 Abs. 6 UGB) mehr als 500 Arbeitnehmer zu beschäftigen, haben in den Lagebericht an Stelle der Angaben nach § 243 Abs. 5 eine nicht finanzielle Erklärung aufzunehmen. Statistik Austria schätzt, dass in Österreich ca. 125 Unternehmen betroffen sein werden.
Jedes Unternehmen kann indirekt betroffen sein
Jedes Unternehmen bzw. jede Organisation kann indirekt betroffen sein, wenn sie Teil von Lieferketten sind, und so von den betroffenen Unternehmen hierzu befragt werden. Weiters wird es Unternehmen geben, die zwar laut Gesetz nicht betroffen sind, auch wenn sie mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen. Die sich jedoch aus dem Kerngeschäft heraus stark mit Umwelt- und Energiemanagement bzw. dem Theam Nachhaltigkeit beschäftigen und aus dieser Überlegung heraus auch einen Bericht mit nicht finanziellen Kennzahlen herausgeben.
Ab wann ist zu berichten?
„…sind erstmalig auf Unterlagen für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2016 beginnen.“
Da die Bestimmungen zu nicht finanziellen Erklärungen und zu den erweiterten Angaben zur Diversität erst für jene Geschäftsjahre anzuwenden sind, die nach dem 31. Dezember 2016 beginnen, werden die meisten Jahres- sowie Konzernabschlüsse und gesonderten (konsolidierten) nicht finanziellen Berichte, die als Grundlage für eine Evaluierung dienen können, frühestens für den Stichtag 31.12.2017 erstellt und erst im Laufe des Jahres 2018 offengelegt.
So sind Sie mit unserem Fokus Audit gut gerüstet
Mit unserem neu entwickelten, besonders auf die Anforderungen des NaDiVeG zugeschnittenen, Fokus Audit bieten wir Ihnen nun eine kompetente Analyse Ihrer erarbeiteten nicht wirtschaftlichen Kennzahlen. Nützen Sie das Audit, um gemeinsam mit unseren Fachexperten die von Ihnen erarbeiteten wesentlichen Themenfelder hinsichtlich Plausibilität und Nachvollziehbarkeit zu durchleuchten. So erhalten Sie eine gute Basis für die erforderliche Berichterstattung, die Sie ab 2018 begleiten wird.
Kontakt
DI Agnes Steinberger
Netzwerkpartnerin, Produktexpertin Gesellschaftliche Verantwortung
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Mag. Rainer Danereder
Business Development
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