Es ist soweit
Die IRIS rev. 04 wird im Juli 2023 veröffentlicht!
Zusammen mit der lang erwarteten Veröffentlichung der „IRIS rev. 04“ im Juli 2023 wird es innerhalb der nächsten Zeit eine Vielzahl von Änderungen geben, die sowohl die Anwender*innen und Zertifizierungsgesellschaften als auch Auditor*innen betreffen werden.
In diesem Artikel fokussiert unser qualityaustria Netzwerkpartner und Produktexperte International Railway Industry Standard (IRIS) und ISO/TS 22163, Ing. Mag. (FH) Wolfgang Pölz, MSc, MBA, (lediglich) auf die Auswirkungen auf Unternehmen, damit Sie sich schon darauf einstellen können bzw. schon heute beginnen können, sich ein Bild zu machen.
Alles auf Schiene!
IRIS (International Railway Industry Standard) ist ein weltweit anerkannter Standard für jegliche im Eisenbahnsektor tätigen Organisationen bzw. Unternehmen. Mit einer entsprechenden Zertifizierung stellen Betriebe sicher, dass sie die höchsten Standards der Bahnindustrie erfüllen, etwaige Risiken minimieren und sich einen entsprechenden Wettbewerbsvorteil sichern können.
Im Mai 2017 wurde dieser – von der UNIFE (Association of European Railway Industries) speziell für die Bahnindustrie entwickelte Standard, welcher die ISO 9001-Anforderungen um die bahnspezifischen Anforderungen erweitert – zur ISO/TS 22163. Im Kern enthält die ISO/TS 22163 die ISO 9001 (Qualitätsmanagement) – jedoch wird sie um Aspekte wie Projektmanagement, Erstmusterprüfung, Lebenszykluskosten unter Einbeziehung der gesamten Lieferkette erweitert bzw. ergänzt und somit auf die spezifischen Bedürfnisse der Eisenbahnindustrie zugeschnitten.
Wann mit welchen Änderungen zu rechnen ist:
- Mitte Juli soll die IRIS rev. 04 publiziert werden. Hierzu muss sowohl die ISO 22163:2023, die Assessment-Rules als auch das entsprechende Audittool veröffentlicht Zusätzlich müssen auch noch Änderungen am IRIS-Portal umgesetzt werden. Die technischen Rahmenbedingungen (Tool und Portal) sind im Werden und kommen sicherlich rechtzeitig für die Zertifizierungen bzw. Transitionen.
- Am 15. September 2023 um 10:30 – 12:30 wird es seitens IMC ein Online-Event geben, bei dem die IRIS rev 04 offiziell präsentiert wird.
- Erstzertifizierungen nach IRIS rev. 04 können ab Jänner 2024 durchgeführt werden (sofern das Unternehmen ausreichend vorbereitet ist).
- Bestehende Zertifikate müssen beim nächsten planmäßigen Audit in Form eines „Transition-Audits“, bei dem etwas mehr Auditzeit als beim grundsätzlich geplanten Audit aufgewendet werden muss, umgestellt werden. Diese Umstellungen werden ab Ende März 2024 möglich sein.
- Folgende inhaltliche Änderungen sind zu erwarten:
- Es kommt ein weiterer Prozess (Safety) zu den bestehenden Prozessen hinzu
- Einige kleinere Inhaltliche Änderungen sind enthalten
- Die KO-Fragen werden inhaltlich verändert und der Schwerpunkt somit auf operatives Business gelegt
- Die Fragen für die Bewertung der Kund*innenwahrnehmung werden verändert
- Grundlegende Änderungen sind die folgenden:
- Auditzeitkalkulation UND Assessmentfragen werden an die Unternehmensgröße angepasst. Hierzu muss das Unternehmen (!) 90 Tage vor dem Audit bekanntgeben:
- welche Form von Projektmanagement vorhanden ist (basierend auf den bereits vorhandenen IRQB-Richtlinien zu Projektmanagement) -> Engineer to Order; Make to order; Make to stock
- Wie viele Mitarbeitende vorhanden sind und welcher Umsatz gemacht wird
- Es wird abgesehen von „normalen“ Organisationen auch in „Micro- Small-Medium-Organizations“ unterschieden (Schwellwerte sind 10 – 45 und 85 Mitarbeitende und 2 – 10 – 25 Millionen Euro Umsatz)
- 60 Tage vor dem Audit müssen seitens Unternehmen (!) die geforderten Daten im IRIS-Portal hochgeladen werden. Anmerkung: Bisher musste das Datapackage vorab an die Auditor*innen gesandt werden. Achtung: 30 Tage NACH dem Referenztermin werden diese Daten wieder (automatisch) gelöscht.
- Das Audit muss 30 Tage VOR dem Referenztermin vollständig abgeschlossen sein (Inkl. Auditbericht im Portal hochgeladen. à es wird sich also bei bestehenden Organisationen der Audittermin wahrscheinlich nach vorne verschieben. Anm.: diese 30 Tage können u.a. dann noch zum Schließen von Abweichungen genutzt werden. Sollte dadurch eine Veränderung des Referenztermines erforderlich werden, kann dies im Rahmen des Transitionaudits umgesetzt werden.
- Auf IRIS-Zertifikaten wird künftig ein QR-Code mit Link zum IRIS-Portal angebracht sein und beim Quality-Performance-Zertifikat wird es zusätzliche Performance-Informationen auf einer Zusatzseite geben.
- Die Berechtigungen, welche Geschäftstätigkeit ein IRIS-Zertifikat erhalten darf, werden erweitert werden.
- Auditzeitkalkulation UND Assessmentfragen werden an die Unternehmensgröße angepasst. Hierzu muss das Unternehmen (!) 90 Tage vor dem Audit bekanntgeben:
Mehr Informationen folgen, sobald diese verfügbar sind! Kontaktieren Sie in der Zwischenzeit bei Fragen gerne hier unsere Produktexpert*innen!