14. Okt 2020

Was ist neu? Was erwartet uns?

IFS FOOD VERSION 7 ist veröffentlicht!

Das Warten hat ein Ende: Am 06. Oktober 2020, fast ein Jahr nach Veröffentlichung der Draft Version, wurde nun endlich die IFS Food Version 7 publiziert.

Die neue IFS Food Version 7 zielt vor allem darauf ab, die Anforderungen an die Durchführung von Audits, die künftig als Assessments zu verstehen sind, zu konkretisieren und sicherzustellen, dass Auditoren mehr Zeit vor Ort und weniger Zeit für die Prüfung von Dokumenten aufwenden. Die dabei anzuwendende Assessmentcheckliste wurde an die GFSI Benchmark Anforderungen Version 2020.1, FSMA und diverse EU-Vorschriften angepasst. Durch die Ausrichtung auf Assessments soll der Produkt- und Prozessansatz des IFS in Übereinstimmung mit der ISO/IEC 17065 betont werden.

Auditoren werden mind. 50% der gesamten Auditzeit für die Betriebsbegehung aufwenden und sich dabei an klare Vorgaben, was geprüft werden muss, zu halten haben. So wird u. a. gefordert, dass risikobasiert relevante Produktproben (Stichproben) als Auditnachweise gezogen werden (vor Ort oder vor dem Audit), um Produkte und die damit zusammenhängenden Produktionsprozesse inkl. der entsprechenden Dokumentation auf Erfüllung der IFS Anforderungen zu überprüfen. Auch wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Durchführung eines Rückverfolgbarkeitstests während des Audits verpflichtend ist.

Neue Anforderungen in Hinblick auf ausgelagerte Prozesse

Im Teil 1 des „Audit-Protokolls“ werden folgende Änderungen in Hinblick auf ausgelagerte Prozesse eingehend beschrieben: Ein teilweise ausgelagerter Prozess wird als Produktionsschritt oder Teil eines Produktionsprozesses (einschließlich Verpackung und Etikettierung), der außerhalb des eigenen Standorts durch einen Dritten im Auftrag des IFS Food zertifizierten Produktionsstandorts durchgeführt wird, definiert.

Werden ein oder mehrere Teile des Produktionsprozesses ausgelagert, muss die Organisation gewährleisten, dass diese überwacht sowie die Lebensmittelsicherheit und Produktqualität nicht beeinträchtigt werden. Es ist die Aufgabe des Auditors, im Zuge des Audits zu überprüfen, ob derartige ausgelagerte Prozesse angemessen gelenkt werden und ob es einen schriftlichen Vertrag gibt, der Vereinbarungen hinsichtlich Inprozesskontrollen, Probenahmeverfahren und Analysen berücksichtigt.

Ist der Lieferant bzw. Dienstleister dieser ausgelagerten Prozesse nicht nach IFS Food oder nach einem anderen GFSI-anerkannten Zertifizierungsprogramm zertifiziert, muss ein dokumentiertes Lieferantenaudit durch eine erfahrene und kompetente Person durchgeführt werden.

Komplett ausgelagerte Prozesse und Handelswaren werden auch künftig nicht in den IFS Zertifizierungsumfang des Unternehmens fallen.

Änderungen des Bewertungssystems

Die Bewertung von KO-Anforderungen wurde überarbeitet: KO-Anforderungen dürfen nur noch mit „A“, „C“ oder „D“ bewertet werden. Eine Bewertung einer KO-Anforderung mit „B“ ist nicht zulässig. Eine „B“ Bewertung ist in der neuen Version nicht mehr als Abweichung zu sehen, sondern gilt als sogenannter „point of attention“. Dabei handelt es sich um einen Punkt, dem erhöhte Aufmerksamkeit beigemessen werden muss und der Handlungsbedarf anzeigt, um zu vermeiden, dass eine Abweichung entsteht. Daraus ergibt sich, dass Abweichungen nur noch mit „C“ oder „D“ zu bewerten sind und es herausfordernder sein wird, den erforderlichen Mindestprozentsatz von 95% zu erreichen, um auf „Höherem Niveau“ zertifiziert zu werden.

Neue Assessmentchecklisten

Insgesamt fällt auf, dass die Anforderungen der neuen Assessmentcheckliste konkretisiert, ergänzt und erweitert wurden, wenngleich die Anzahl der Anforderungen in Summe um 15% reduziert wurde. So gibt es z. B. die neue Verpflichtung, dass die Zertifizierungsstelle innerhalb von drei Arbeitstagen über jegliche Änderungen, die einen Einfluss auf die Zertifizierungsanforderung haben könnten, informiert werden muss. Erweiterte Anforderungen wurden u. a. in Hinblick auf die Managementbewertung definiert.

Integration einer Kultur der Lebensmittelsicherheit in die Unternehmenspolitik

Neu ist auch die Verpflichtung, eine Kultur der Lebensmittelsicherheit in die Unternehmenspolitik zu integrieren. Konkrete Anforderungen, wie diese Lebensmittelsicherheitskultur zu implementieren ist, gibt es nicht, zumal die Kultur eines Unternehmens weniger auf Gesetzen oder Vorgaben beruht, sondern vielmehr intuitiv funktioniert und stark geprägt ist von Werten, Erfahrungen, Überzeugungen sowie der Rolle der Führungskräfte in einer Organisation.

Folglich wird es eine der größten Herausforderungen einerseits für Lebensmittelunternehmen sein, eine Kultur der Lebensmittelsicherheit einzuführen, zu erhalten und zu stärken. Für Auditoren andererseits gilt es zu beurteilen, wie ausgeprägt das Engagement für Lebensmittelsicherheit unter Führungskräften und Mitarbeitern ist, inwiefern Belange der Lebensmittelsicherheit Einzug in Verhaltensmuster und Denkweisen genommen haben und wie ausgereift die Lebensmittelsicherheitskultur letztendlich in einer Organisation ist.

Ergänzung der HACCP Gefahrenanalyse

Vorgesehen ist auch, dass die HACCP Gefahrenanalyse und Bewertung der damit zusammenhängenden Risiken künftig um radiologische Gefahren und Gefahren durch Allergene zu ergänzen sein wird und dass Gefahren in Bezug auf Materialien (inkl. Verpackungsmaterialien) und Gegenstände, die mit dem Lebensmittel in Berührung kommen könnten, Berücksichtigung finden müssen. Die Anforderungen in Hinblick auf Verpackungsmaterialien wurden verschärft und es gibt neue Anforderungen zur Handhabung von Plastikvorhängen und Lebensmittelabfällen, die für die Futtermittelherstellung eingesetzt werden sowie das Fremdkörpermanagement.

Weitere Neuerungen der IFS FOOD Version 7

Neue Anforderungen erwarten die Lebensmittelhersteller auch in Bezug auf das Schädlingsmanagement: Konkret wird eine verstärkte Eigenverantwortung auch dann eingefordert, wenn eine Auslagerung an einen professionellen Dritten erfolgt. Neben der Ernennung einer verantwortlichen Person für Food Fraud, müssen Unternehmen gemäß IFS Food Version 7 innerhalb von max. vier Stunden die benötigen Informationen zur Rückverfolgung zur Verfügung stellen können und die Prüfung der Wirksamkeit des Food Defense Plans und der daraus abgeleiteten Maßnahmen in interne Audits und Begehungen integrieren. Interne Audits von Tätigkeiten, die kritisch für die Lebensmittelsicherheit und -qualität sind, müssen mindestens einmal jährlich durchgeführt werden.

Neu ist auch, dass die Auditzeit üblicherweise acht Stunden (ohne Mittagspause), jedoch max. zehn Stunden pro Tag betragen darf. Bei einem Audit-Team bzw. der mit dem Berechnungsprogramm errechneten Auditdauer müssen mindestens zwei Stunden hinzugerechnet werden, die allerdings dem Team (und nicht einem einzelnen Auditor) zugerechnet wird und der allgemeinen Vor- und Nachbereitung dient. Am Ende jeden Assessmenttages ist die Anwesenheit der Auditoren durch Unterschrift eines Vertreters des Unternehmens, das bewertet wird, sowie des Auditors (und gegebenenfalls weiterer für das Assessment relevanten, anwesenden Personen) unter Angabe der Anfangs- und Endzeit des jeweiligen Tages zu bestätigen.

Unternehmen müssen künftig nicht nur Korrekturmaßnahmen inkl. Verantwortlichkeiten und Umsetzungsfristen im Maßnahmenplan rückmelden, sondern auch Korrekturen für alle Abweichungen festlegen. Der Maßnahmenplan muss spätestens vier Wochen nach Erhalt des vorläufigen IFS Assessmentberichts an die Zertifizierungsstelle übermittelt werden, wobei Korrekturen bis zu diesem Zeitpunkt vollständig umgesetzt sein müssen. Andernfalls kann kein IFS Zertifikat ausgestellt werden.

Assessments nach IFS Food Version 7 können ab dem 1. März 2021 durchgeführt werden. Die Umsetzung für alle zertifizierten Unternehmen ist jedenfalls ab dem 1. Juli 2021 verpflichtend. Ausnahmen wird es nur für Unternehmen mit mehreren Standorten und einer zentralen Leitung geben, bei denen das Assessment der Zentrale vor dem 1. März 2021 durchgeführt wird. Seitens des IFS ist es gewünscht, dass Assessments nach dem 1. März 2021 gemäß Version 7 durchgeführt werden. Sollte dies nicht möglich sein, können Ausnahmen mit entsprechenden Begründungen durch die Zertifizierungsstelle möglich sein. Ausgenommen sind auch Erweiterungs- und Ergänzungsaudits, bei denen das zugrundeliegende Hauptassessment vor dem 1. Juli 2021 gemäß IFS Food Version 6.1 durchgeführt wurde und Verlängerungsbeurteilungen, bei denen das zugrundeliegende Hauptassessment vor dem 1. Juli 2021 gemäß IFS Food Version 6.1 stattgefunden hat. In jedem Fall enden diese Ausnahmeregelungen per 30. Juni 2022.

In Hinblick auf unangekündigte IFS Assessments gilt, dass Assessments, deren Bewertungsfenster am 1. Mai 2021 oder danach beginnt, nach IFS Food Version 7 durchgeführt werden müssen.

Besonders gravierende Änderungen bringt die Anforderung mit sich, dass ab 1. Jänner 2021 mindestens einmal in einem Zyklus von drei Jahren in jedem Unternehmen (auch wenn dieses dem „angekündigten Auditmodus“ unterliegt) ein unangekündigtes Assessment durchgeführt werden muss. Welches dieser Assessments unangekündigt erfolgt, bleibt dem Unternehmen überlassen.

Weitere Informationen und den vollständigen Standard finden Sie hier.

Um bestens auf das erste Audit nach IFS Version 7 vorbereitet zu sein und die neuen Anforderungen im Detail kennenzulernen, laden wir Sie ein, an einer unserer maßgeschneiderten Inhouse-Schulungen oder unserer virtuellen Informationsveranstaltung am 10. Dezember 2020 bzw. alternativ 14. Jänner 2021 teilzunehmen.

 

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