Neuerungen zum International Featured Standard Food
IFS Food Version 8 ist veröffentlicht
Früher als gedacht und nun doch schneller als erwartet: die neue Version des IFS Food Version 8 ist da!
Dass nun – relativ kurz nach Veröffentlichung der Version 7 im Oktober 2020 – erneut eine neue Version publiziert wurde, ist auf viele Gründe zurückzuführen. Neben der Berücksichtigung aktueller Trends, geänderter Anforderungen und berechtigter Erwartungen der Lebensmittelindustrie wird seitens des IFS (International Featured Standard) vor allem damit argumentiert, dass man den Standard konsistenter, effizienter, praxisnaher und klarer strukturieren wollte.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Die B Bewertung wurde geändert und kann nun wieder zur Einstufung von Abweichungen herangezogen werden.
- Der Standard wurde an die Revision des Codex Alimentarius und die ISO 22003-2 angepasst, um die GFSI Benchmarking Anforderungen zu erfüllen.
- Assessments werden wieder als Audits bezeichnet.
- Der IFS Star-Status für unangekündigte Audits wird eingeführt. Ein Stern Symbol wird in der IFS Datenbank und auf dem IFS Zertifikat sichtbar sein.
- Die Struktur der Checkliste wurde überarbeitet und soll künftig den Auditprozess erleichtert und die Effizienz des Audits erhöhen. Kapitel 6 Food Defence wurde gestrichen und in Kapitel 4 integriert.
- Es wurde auf eine verständliche und klare Formulierung der Anforderungen in der Checkliste geachtet.
- Unternehmen müssen künftig für jede der vier Dimensionen der Lebensmittelsicherheitskultur Ziele festlegen.
- Die bestehende Verpflichtung, dass die Zertifizierungsstelle über Änderungen, die einen Einfluss auf die Erfüllung der Zertifizierungsanforderungen haben könnten, innerhalb von 3 Werktagen zu informieren ist, bleibt aufrecht. Es wurdeallerdings ergänzt, dass Zertifizierungsstellen verpflichtet sind, innerhalb von 3 Werktagen eine Meldung an die IFS Management GmbH vorzunehmen und spätestens 10 Werktage nach Übermittlung der Meldung über die Ergebnisse und den Status der Ursachenforschung zu berichten.
- Neue Anforderungen gibt es auch in Hinblick auf die Handhabung von Chemikalien, die Verpflichtung zur Integration von Nachhaltigkeit in die Unternehmenspolitik, die Validierung des HACCP-Plans, die Überwachung der Vorgaben zur Personalhygiene und das Umgebungsmonitoring.
- Eine Konkretisierung des Begriffs „jährlich“ erfolgte durch die Definition „einmal in 12 Monaten“.
Audits nach der neuen Version des IFS Food Version 8 werden ab 01. Oktober 2023 möglich und ab 01. Jänner 2024 verpflichtend für alle zertifizierten Unternehmen sein.
Sonderregelungen betreffen folgende Umstände:
Für unangekündigte Audits gilt, dass die Version 8 anzuwenden ist, wenn das Auditfenster am oder nach dem 01. Oktober 2023 beginnt. Unternehmen mit mehreren Standorten müssen berücksichtigen, dass die Zentrale sowie die Standorte nach derselben Version zu auditieren sind. In jedem Fall gilt, dass die Version 8 ab 01. Jänner 2024 für alle Audits, die in der Zentrale durchgeführt werden, verbindlich ist. Bei erforderlichen Ergänzungsaudits muss das Ergänzungsaudit nach Version 7 durchgeführt werden, wenn das vorhergehende Erst- oder Rezertifizierungsaudit vor dem 01. Jänner 2024 nach Version 7 durchgeführt wurde. Gleiches gilt für ein Erweiterungsaudit.
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