18. Nov 2020

Tipps zur Circular Economy

Neue EU-Datenbank für Schadstoffe ab 2021: Experten erwarten positive Impulse für Kreislaufwirtschaft

„Ab 5. Jänner 2021 müssen Informationen über Produkte, die besonders besorgniserregende Stoffe enthalten und in der EU auf den Markt gebracht werden, an die Europäische Chemikalienagentur gemeldet werden“, erklären Umwelt-Experte Axel Dick und Arbeitssicherheit-Experte Eckehard Bauer von der Quality Austria. Abfallentsorgungsbetriebe können auf diese Daten zugreifen, damit diese Stoffe nicht ungewollt recycelt und zu neuen Produkten verarbeitet werden. Auch Konsumenten können sich dort informieren. Die qualityaustria Experten erklären, was auf die Hersteller und Verbraucher zukommt und wie dadurch die Kreislaufwirtschaft angekurbelt wird.

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat eine lange Liste von besorgniserregenden Stoffen erstellt. „Alle Erzeugnisse, die in der EU angeboten werden und eine Konzentration von mehr als 0,1 Prozent Massenanteil dieser Stoffe enthalten, müssen ab 5. Jänner 2021 verpflichtend in die SCIP-Datenbank der ECHA eingetragen werden“, erklärt Eckehard Bauer, Business Developer im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bei Quality Austria. Die Datenbank ist hier erreichbar. Ein Beispiel von vielen dieser Stoffe ist der Weichmacher Diisobutylphthalat, der sich unter anderem in Dispersionsklebern befinden kann. Werden damit Kartons verklebt, die nach dem Recyceln zu Lebensmittelverpackungen verarbeitet werden, kann der Stoff unter Umständen auf die Nahrungsmittel übergehen und gesundheitsschädlich sein. Speziell für Fachkräfte wie z. B. Sicherheitsfachkräfte, welche die Gefährdungsbeurteilungen (Arbeitsplatzevaluierungen) erstellen, bietet die SCIP Datenbank einen guten und raschen Überblick zu besonders besorgniserregenden Stoffen (den sogenannten SVHC – Substance of Very High Concern).

Verbraucher können SCIP für ihr Kaufverhalten heranziehen

Zur Meldung verpflichtet sind zahlreiche Akteure: alle in der EU ansässigen Hersteller, Montagebetriebe, Importeure, Händler sowie weitere Unternehmen in der Lieferkette. Ausgenommen sind Einzelhändler, die direkt an Verbraucher liefern. Die Datensammlung verfolgt eine Reihe von Zielen. Die höhere Transparenz hilft den Konsumenten bei der Kaufentscheidung, animiert die Industrie bei der Substitution dieser Stoffe durch unbedenkliche Alternativen und trägt in weiterer Folge auch zu einer besseren Kreislaufwirtschaft bei. Zum einen, weil diese Daten auch den Abfallverwertungsbetrieben zur Verfügung stehen. Zum anderen, damit diese Stoffe idealerweise gleich bei der Produktentwicklung vermieden werden und dadurch erst gar nicht in den Kreislauf gelangen.

„Die Kreislaufwirtschaft gehört zu den großen Vorhaben der EU. Daher sollten Unternehmen bereits jetzt damit beginnen, kreislauffähig zu arbeiten und Umwelt- und Sicherheitsaspekte stärker zu berücksichtigen“, rät Axel Dick, Prokurist Business Development Umwelt und Energie, CSR, Quality Austria. Kreislaufwirtschaft fange beim Produktdesign an.

10 Tipps auf dem Weg zur Kreislauffähigkeit für Unternehmen

Folgende Punkte können laut Empfehlung der qualityaustria Experten positive Effekte hinsichtlich der Kreislaufwirtschaft haben:

  1. Produktentwicklung: Unternehmen sollten besorgniserregende Stoffe wie z. B. krebserregende oder erbgutändernde Stoffe gleich bei der Produktentwicklung vermeiden und durch andere Stoffe substituieren. Die Produkte sollten modular und reparaturfreundlich sowie leicht zerlegbar sein.
  2. Lieferkette: Im Zuge des Beschaffungsprozesses sollten detailliertere Informationen über die Lieferanten bzw. zugekauften Halbfertigprodukte eingeholt werden.
  3. Langlebigkeit: Die erzeugten Güter müssen langlebiger gestaltet werden.
  4. Service: Die Erzeuger sollten vermehrt Wartungen und Reparaturen anbieten und durch modulare Produktdesigns den Austausch von Einzelteilen erleichtern.
  5. Kundenbindung: Ist ein Produkt komplett unbrauchbar, kann durch die Rücknahme und z. B. durch die Ausgabe von Rabatt-Gutscheinen die Markentreue forciert werden.
  6. Qualität: Die Sekundärrohstoffe müssen eine hohe Qualität aufweisen, damit sie im Sinne der zirkulären Wirtschaft immer wieder verwendet werden können.
  7. Transportwege: Der Einkauf bei lokalen Zulieferbetrieben sorgt für kurze Transportwege und schont die Umwelt.
  8. Arbeitssicherheit: Produkte müssen nicht nur bei der Herstellung und Benutzung sicher sein, auch beim Recyceln dürfen keine Schadstoffe austreten und die Arbeiter bzw. in weiterer Folge die Umwelt gefährden.
  9. Managementsysteme: Die Implementierung von Umwelt- und Energiemanagementsystemen sowie Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz liefert viele Daten, die faktenbasierte Entscheidungen ermöglichen.
  10. Zertifizierung: Mittels Cradle to Cradle-Zertifikat kann die Kreislauffähigkeit und Umweltfreundlichkeit von Produkten transparent ausgewiesen werden.

Trainings-Tipp von 28. – 29.04.2021 in Wien oder 03. – 04.11.2021 in Linz
>> Cradle to Cradle® und ISO-Konzepte zur Förderung der Kreislaufwirtschaft

Ansprechperson

Team

quadratisches Portraitbild von Axel Dick

Herr DI Axel Dick, MSc

Prokurist Leitung Business Development Umwelt und Energie, ESG

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