04. Mrz 2022

CSR-Lehrgänge und Trainings – Update 2022

Neue Standards, Lieferketten­gesetz und Berichts­pflichten im Bereich CSR

Gastbeitrag von Mag. Anneli Fischer, MSc, Netzwerkpartnerin, Produktexpertin CSR/ESG und Green Finance, Quality Austria

Weltweit werden vermehrt Gesetze verabschiedet, die Unternehmen dazu verpflichten, Leistungen zu gewissen nachhaltigen Bereichen vorzuweisen und somit auch mehr Verantwortung entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu übernehmen. Umso wichtiger ist es, dass Sie sich rechtzeitig mit den aktuellen Änderungen dieser Gesetze auseinandersetzen. Zweifellos passiert derzeit viel – neue Verordnungen wie die EU-Taxonomie-Verordnung oder das von der Europäischen Kommission reformierte Paket Fit for 55 stellen wichtige Veränderungen dar. Im Rahmen dieses Beitrags möchten wir uns jedoch in erster Linie auf die drei unmittelbaren Umgestaltungen konzentrieren, die aktuell auf Unternehmen zukommen.

Neue Version der GRI Standards

Anfang des Geschäftsjahres 2022 ist die neue GRI 2021 (Global Reporting Initiative) in Kraft getreten. Durch die Revision wurde den Erwartungen von internationalen Instrumenten, wie den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen oder den ILO Arbeits- und Sozialstandards, Rechnung getragen werden. Die Entwicklung von Know-how am Letztstand ist aktuell besonders wichtig. Nehmen Sie daher am besten an unserem qualityaustria Seminar „Nachhaltigkeitsberichte nach GRI“ teil, welches Ihnen einen guten Überblick bezüglich der wesentlichen Überarbeitungen der GRI verschafft.

Die wesentlichen Änderungen betreffen:

  • Eine Möglichkeit in Übereinstimmung mit den GRI Standards zu berichten, ersetzt die Kern- und umfassenden Optionen. Unternehmen können aber weiterhin unter Bezugnahme (reference) der GRI Standards berichten.
  • Die Einführung von vier Schlüsselkonzepten: Auswirkungen, wesentliche Themen, Sorgfaltspflichten und Stakeholder*innen.
  • Neue Angaben zu „Policy Commitments“ zu verantwortungsvoller Unternehmensführung, einschließlich Respekt der Menschenrechte und der Sorgfaltspflichten.
  • Überarbeitete Angaben für Organisationen zur Bereitstellung von Informationen über ihre: Berichtspraktiken, Aktivitäten und Mitarbeiter*innen, Unternehmensführung, Strategie, Politik und Praktiken, Stakeholder*innen-Engagement.
  • Die Identifizierung von wesentlichen Themen soll in einem neuen Modell etabliert werden.

Neue Berichtspflichten

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist Teil des im April 2021 veröffentlichten Sustainable Finance Packages. Sie stellt die Erweiterung und Überarbeitung der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) dar und wird ab Anfang 2023 in Kraft treten. Ab 1. Januar 2026 soll die Pflicht der nichtfinanziellen Berichterstattung für alle kapitalmarktorientierten kleinen und mittleren Unternehmen bestehen.

Eine Teilnahme an unserem Lehrgang „Corporate Social Responsibility und Nachhaltigkeitsmanagement“ bzw. dem Refreshing ermöglicht Ihnen einen Einblick in folgende Kerninhalte:

  • Die Vereinheitlichung der Offenlegungspflichten
  • Nachhaltigkeit als zwingende Veröffentlichung des Lageberichts
  • Eine verpflichtende externe inhaltliche Prüfung, bei welcher die EU-Kommission mittelfristig einen EU-Prüfungsstandard plant
  • Die Kompatibilität mit dem European Green Deal, den europäischen Rechtsrahmen Disclosures und der Taxonomie Verordnung

Lieferkettengesetz

Nach häufigem Vertagen hat die Europäische Kommission im Februar 2022 einen Vorschlag für ein EU-weites, strengeres Lieferkettengesetz vorgelegt. In der EU tätige Unternehmen tragen die Verantwortung dafür, dass Menschenrechts- und Umweltstandards entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette eingehalten werden. In der EU betrifft dies in etwa 13.000 Großunternehmen. Also Unternehmen, die über einen jährlichen Nettoumsatz von mindestens 150 Millionen Euro verfügen und mindestens 500 Mitarbeiter*innen angestellt haben. Das für in Deutschland tätige Unternehmen geltende Sorgfaltsplichtengesetz wurde bereits am 11. Juni 2021 verabschiedet und stellt damit einen wichtigen Schritt in der Bekämpfung von Menschenrechtsverletzungen dar. In unserem Lehrgang „Corporate Social Responsibility und Nachhaltigkeitsmanagement“ erhalten Sie unter anderem die Antworten auf folgende wichtige Fragen:

  • Warum brauchen wir Gesetze zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen sowie der Verstöße gegen Umweltstandards? Und was genau beinhalten diese Gesetze?
  • Wie laufen Berichterstattung und Dokumentation der Sorgfaltspflichten ab? Welche Rolle spielen behördliche Kontrollen bei der Durchsetzung?
  • Wie werden Unternehmen unmittelbar und mittelbar betroffen? Welche Auswirkungen und Sorgfaltspflichten entstehen für Unternehmen?
  • Genaueres Handwerk: Wie genau sehen Lieferant*innenmappings, Risiko- und Auswirkungsanalysen der Lieferant*innen des Unternehmens aus?
  • Was genau bedeutet ein Due-Diligence Verfahren für ein Unternehmen?

Zusammen mit den Expert*innen der Quality Austria haben Sie die Möglichkeit neue Gesetze und Standards sowie deren aktuellsten Veränderungen zu verstehen und praxisnah zu erlernen!

Kontaktieren Sie uns – wir freuen uns, von Ihnen hören zu dürfen!

Jetzt Kontakt aufnehmen

Autorin

Team

Frau Mag. Anneli Fischer, MSc

Business Development ESG und Green Finance

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