Nationaler Qualifikationsrahmen
Transparenz und Vergleichbarkeit für Bildungsabschlüsse
Nach dem Abschluss einer Aus- bzw. Weiterbildung stellt sich die Frage, welchem Wert das neu gewonnene Know-how in der Arbeitswelt zugeordnet werden kann. Im formalen Bereich ist die Wertigkeit klar gegeben: PHD ist oberhalb vom Master-Abschluss und dieser ist wieder höherwertiger als der Bachelor. Im nicht formalen Bereich (also z. B. bei einer Ausbildung zur Pflegefachassistenz oder auch zum*r Diplomierten Erwachsenenbildner*in) ist es auf den ersten Blick nicht derart eindeutig. Um bei diversen Aus- und Weiterbildungen Klarheit über ihre Einordnung zu schaffen, kommt der Nationale Qualifikationsrahmen (NQR) ins Spiel. Der NQR bietet die Möglichkeit, Qualifikationen aus allen Bereichen einem von acht Niveaus zuzuordnen.
So zählt beispielsweise:
- ein Doktorat europaweit zu dem NQR-Niveau 8,
- ein Masterstudium zu dem NQR-Niveau 7,
- ein Bachelorstudium wird dem NQR-Niveau 6 zugeordnet und
- der Abschluss einer berufsbildenden höheren Schule wird unter dem NQR-Niveau 5 eingeordnet.
Machen Sie die Qualifikationen Ihrer Aus- und Weiterbildungen einzigartig!
Eine Zuordnung zu einem der acht Niveaus des NQR schafft Transparenz und unterstreicht die Bedeutung einer Qualifikation. Damit werden Qualifikationen sowohl für Absolvent*innen als auch für Arbeitgeber*innen vorteilhafter und interessanter. Gleichzeitig werden Qualifikationen nicht nur in Österreich, sondern auch auf europäischer Ebene, vergleichbarer.
Quality Austria steht Ihnen als Servicestelle für den NQR sowohl für die Unterstützung bei der Erstellung des Zuordnungsansuchens als auch für die Einreichung bei den NQR-Gremien sehr gerne zur Verfügung. Details finden Sie hier.
Für Fragen dazu steht Ihnen Ihr Ansprechpartner für NQR, Herr Georg Smolek, BA, bei der Quality Austria sehr gerne zur Verfügung.
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