06. Nov 2020

Tipps für kritische Konsumenten

2.252 beanstandete Produktproben: Auf diese 5 Punkte sollten Konsumenten beim Lebensmittel­einkauf achten

Wie aus dem aktuellen Lebensmittelsicherheitsbericht hervorgeht, waren die häufigsten Beanstandungsgründe bei Betriebskontrollen im Jahr 2019 erneut „Kennzeichnungsmängel“ und vermeintlich „zur Irreführung geeignete Informationen“. „Von insgesamt 25.752 Proben wurden 2.252 aus diesen beiden Gründen beanstandet. Das entspricht knapp neun Prozent aller Proben“, erklärt Wolfgang Leger-Hillebrand, Branchenmanager Lebensmittelsicherheit bei der Quality Austria. Hinzu kommt, dass es unter Konsumenten immer wieder zu Missverständnissen kommt. Der Experte erklärt, worauf man beim Blick auf die Etiketten im Supermarkt achten sollte, damit die Erwartungen nicht enttäuscht werden.

„Die gute Nachricht ist, dass es bei den amtlichen Betriebskontrollen im Jahr 2019 in 21.700 Fällen (84 Prozent) überhaupt keinen Grund zu Beanstandungen gab. Allerdings waren Kennzeichnungsmängel wieder einmal überproportional stark vertreten“, erklärt Wolfgang Leger-Hillebrand, Branchenmanager Lebensmittelsicherheit. Laut dem Experten kann die Lebensmittelindustrie durch laufende Auffrischung von Wissen im Bereich Lebensmittelkennzeichnung dafür sorgen, dass es künftig weniger Beanstandungen gibt. Aber auch „Otto-Normalverbraucher“ kann etwas tun, damit keine Produkte im Einkaufswagen landen, die dann eventuell nicht den eigenen Erwartungen entsprechen. So manche in der Lebensmittelbranche verwendete Formulierung wird im guten Glauben verwendet, führt aber dennoch häufig zu Missverständnissen. Wolfgang Leger-Hillebrand gibt fünf Tipps für kritische Konsumenten.

1. Unterschied "Allergene Stoffe" und "Frei von..."

Allergene Stoffe müssen im Zutatenverzeichnis verpflichtend hervorgehoben werden. Zum Beispiel durch eine andere Schrift oder Fettdruck. Zu diesen 14 Stoffen zählen übrigens auch Sellerie, Senf oder Sesamsamen und alle daraus gewonnenen Erzeugnisse. Ganz anders ist die Sache mit freiwilligen Angaben zu bestimmten Inhalts- und Zusatzstoffen. Findet sich auf dem Etikett der Hinweis „frei von…“ und diese Stoffe kommen in vergleichbaren Lebensmitteln gar nicht vor, könnte bereits eine Täuschung oder eine „Werbung mit Selbstverständlichkeiten“ vorliegen. Lebensmittelhersteller sollten solche Aussagen daher unterlassen. Ist so ein Hinweis dennoch vorhanden, sollten sich Verbraucher davon nicht blenden lassen

2. Bezugnahme auf Landwirte hinterfragen

Die deutsche Sprache kennt viele Feinheiten. Die Frage, ob eine Produktinformation irreführend ist, ist daher in der Praxis nicht immer einfach zu beantworten. Es kommt immer auch darauf an, wie eine Aussage von Konsumenten verstanden werden kann. Findet sich beispielsweise auf einem industriell hergestellten Produkt ein Bezug zu Bauern, muss eine Klarstellung am Etikett erfolgen, worauf sich die Aussage bezieht. Stammen zum Beispiel nur einzelne Zutaten aus bäuerlicher Produktion oder alle? Genaues Hinsehen zahlt sich aus.

3. Mindesthaltbarkeitsdatum nicht mit Verbrauchsdatum verwechseln

Eine Situation, die wahrscheinlich jeder kennt: Bei einem originalverpackten Lebensmittel im Kühlschrank ist das Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen, weil offenbar auf den Verzehr vergessen wurde. Also weg damit. Dabei besagt dieses Datum nicht, dass ein Produkt nicht mehr zum Verzehr geeignet ist. Es besagt lediglich, dass das Produkt bei ordnungsgemäßer Lagerung die volle Genussfähigkeit mindestens bis zu diesem Datum behält. Bei geringer Überschreitung, ordnungsgemäßer Lagerung und wenn Aussehen und Geruch in Ordnung sind, spricht in der Regel nichts gegen einen Verzehr. Anders verhält es sich hingegen mit dem Verbrauchsdatum, das auf leicht verderblichen Waren wie zum Beispiel Frischfleisch oder Fisch angeführt werden muss. Die Formulierung lautet in der Regel „zu verbrauchen bis“. Ist dieses Datum überschritten, sollte ein Lebensmittel nicht mehr gegessen werden.

4. Zum Verzehr geeignet, aber Vorsicht beim Erhitzen

Zusatzstoffe gibt es mittlerweile wie Sand am Meer. Zugelassen werden sie nur, wenn sie als unbedenklich gelten. Manche werden aber auch nur für den Einsatz bei bestimmten Lebensmitteln zugelassen, wie etwa der künstliche Süßstoff Sucralose. Er hat keinen Brennwert, aber die 600-fache Süßkraft von Haushaltszucker. Anzutreffen beispielsweise in Konserven, Limonaden, Marmeladen oder Brotaufstrichen, wobei die Verwendung verpflichtend auf dem Etikett ausgewiesen werden muss („Sucralose“ oder „E-955“). Eine Erhitzung auf mehr als 120 °C ist allerdings nicht zu empfehlen. Sollte man dennoch Sucralose-haltige Nahrungsmittel zum Kochen verwenden, ist es ratsam sie erst nach dem Abkühlen zuzusetzen.

5. Gütezeichen geben Orientierung

Beim Studieren der Lebensmitteletiketten kommt der kritische Konsument auch an den mittlerweile unzähligen Gütesiegeln bzw. Gütezeichen nicht vorbei. Manche davon sind relativ neu, andere gibt es bereits seit Jahrzehnten. Eines davon ist das Austria Gütezeichen, das den Konsumenten in Österreich bereits seit mehr als 70 Jahren Orientierung beim Einkauf bietet. Die Prüfungen werden permanent an den jeweils letzten Stand von Wissenschaft und Technik angepasst, um die Erwartungen der Verbraucher bestmöglich zu erfüllen.

„Österreichs Konsumenten werden immer kritischer. Um Strafen, aber auch Imageschäden zu vermeiden sollten Lebensmittelhersteller daher ihr Know-how im Bereich Lebensmittelkennzeichnung stets auf dem neuesten Stand halten“,

empfiehlt Leger-Hillebrand, der als Auditor auf die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften achtet und sich als Vortragender in Seminaren der Quality Austria laufend mit Spezialfragen zu diesem Thema beschäftigt.

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