12. Okt 2022

Neuerungen für Lebensmittel­unternehmen

Neue EU-Leitlinie zur Umsetzung von Management­systemen für Lebensmittelsicher­heit ist veröffentlicht

Die Bekanntmachung 2022/C 355/01 zur Umsetzung von Managementsystemen für Lebensmittelsicherheit unter Berücksichtigung von guter Hygienepraxis und auf die HACCP-Grundsätze gestützten Verfahren einschließlich Vereinfachung und Flexibilisierung bei der Umsetzung in bestimmten Lebensmittelunternehmen, wurde am 16.09.2022 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Aufgrund von Änderungen in der Gesetzgebung, der Revision der allgemeinen Grundsätze für die Lebensmittelhygiene des Codex-Alimentarius und der Überarbeitung internationaler Normen, insbesondere der ISO 22000, wurde die Aktualisierung der Bekanntmachung aus dem Jahr 2016 als angemessen erachtet. Die nun vorliegende Bekanntmachung ersetzt die Bekanntmachung von 2016 und verfolgt das Ziel, die Umsetzung der EU-Vorschriften in Hinblick auf eine gute Hygienepraxis (Good Hygiene Practices – GHP) und der HACCP-gestützten Verfahren im Rahmen des Managementsystems für Lebensmittelsicherheit (Food Safety Management System – FSMS) zu erleichtern und zu vereinheitlichen. Als allgemeiner Leitfaden richtet er sich in erster Linie an die zuständigen Behörden, um ein gemeinsames Verständnis der Rechtsvorschriften zu schaffen und an Lebensmittelunternehmen, um diese nach Durchführung betriebsspezifischer Anpassungen bei der Umsetzung der EU-Vorschriften zu unterstützen. Es werden Instrumente und Beispiele für alle Lebensmittelunternehmer*innen angeführt, wie die EU-Vorschriften anzuwenden sind. Durch praktische Hinweise soll die Umsetzung zu folgenden Themen unterstützt werden:

  • Einschlägige Gesetzgebung, Zusammenhang zwischen GHP, PRPs. Operativen PRPs und HACCP-gestützten Verfahren innerhalb eines FSMS, Zusammenspiel mit internationalen Normen und Schulung und die Verwendung von Leitlinien für eine GHP;
  • Umsetzung der GHP, einschließlich der durch die EU-Gesetzgebung vorgesehene Flexibilisierung bei der Umsetzung in bestimmten Lebensmittelbetrieben (Anhang I);
  • Umsetzung der HACCP-gestützten Verfahren, einschließlich der durch die EU-Gesetzgebung vorgesehenen Flexibilität bei der Umsetzung in bestimmten Lebensmittelbetrieben (Anhang II);
  • Audit des FSMS (Anhang III).

Weitere Neuerungen und praxisnahe Empfehlungen

Eine besondere Bedeutung kommt der Flexibilität bei der Anwendung der GHP und der HACCP-gestützten Verfahren zu, wobei die Art der Tätigkeit und die Größe des Betriebes zu berücksichtigen sind.

Neben umfassenden Begriffsbestimmungen finden sich praxisnahe Erläuterungen und Empfehlungen für die Umsetzung rechtlicher Anforderungen in diesem überarbeiteten Leitfaden. Die neuen Verpflichtungen hinsichtlich Allergenmanagement, Lebensmittelsicherheitskultur sowie die Umverteilung von Lebensmitteln, welche durch die Verordnung (EU) Nr. 2021/382 zur Änderung der VO (EG) Nr. 852/2004 verbindlich wurden, werden nun ebenfalls berücksichtigt.

Der Entscheidungsbaum wurde überarbeitet, die Bedeutung von Validierungsverfahren im Rahmen der HACCP-gestützten Verfahren unterstrichen und der Anhang III zum Thema Audit von GHP und HACCP-gestützten Verfahren neu erarbeitet. Auditarten, die Planung, Vorbereitung und Durchführung eines FSMS-Audits, Anforderungen an den Prüfbericht, das Vorgehen zum Einleiten von Folgemaßnahmen sowie das weitere Vorgehen in Abhängigkeit des Auditergebnisses werden erläutert.

Neben zahlreichen praxisnahen Vorlagen wie z. B. einer Vorlage für einen Auditplan oder einer Checkliste, welche die Durchführung von HACCP-Audits unterstützen soll, werden auch ein Fragebogen, der sich an Mitarbeiter*innen richtet, mit Indikatoren zur Bewertung der Lebensmittelsicherheitskultur und das Beispiel einer Checkliste für zuständige Behörden zum gleichen Thema angeführt. Die Bekanntmachung 2022/C 355/01 zur Umsetzung von Managementsystemen für Lebensmittelsicherheit unter Berücksichtigung von guter Hygienepraxis und auf die HACCP-Grundsätze gestützten Verfahren einschließlich Vereinfachung und Flexibilisierung bei der Umsetzung in bestimmten Lebensmittelunternehmen ist kostenlos unter https://eur-lex.europa.eu/ verfügbar.

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