25. Feb 2020

Sind Sie fit genug?

Noch 90 Tage (!) bis zur neuen MDR

So schnell können drei Jahre vergehen! Die im Mai 2017 veröffentlichte europäische Verordnung über Medizinprodukte 2017/745 EU löste in der gesamten Medtech-Branche einen Diskussionsprozess aus, der bis heute anhält. Die Kommission billigt den Wirtschaftsakteuren, Behörden und Benannten Stellen für die Umsetzung der MDR eine Frist von drei Jahren ab Veröffentlichung zu.

Am 26. Mai 2020, also in etwa 90 Tagen, ist es nun soweit – die MDR tritt in Kraft.

Die neuen Anforderungen im Sinne eines erweiterten Geltungsbereiches wurden in den letzten drei Jahren hinreichend publiziert und dargelegt, dazu gehören die Verpflichtungen von Herstellern und Wirtschaftsakteuren, die umfassende Marktbeobachtung und im Speziellen die klinische Nachbeobachtung (PMCF). Was geschah aber während der Übergangsfrist?

Nachdem die Benennungen der Prüfstellen nach den alten Richtlinien ungültig wurden, mussten sich die Benannten Stellen neu für die MDR bewerben. Das nun zentralisierte Benennungsverfahren brachte einige zeitliche Herausforderungen mit sich. Immerhin kann man zum aktuellen Zeitpunkt in ganz Europa auf rund zehn nach MDR Benannte Stellen zurückgreifen. Im Vergleich: Zu Zeiten der alten Richtlinie gab es knapp 60 Prüfstellen.

Neuerlich verschoben wurde die Inbetriebnahme der Eudamed. Nach aktuellem Stand soll die zentrale Datenbank für die Administration aller Medizinprodukte in Europa unter dem Namen „EUDAMED2“ erst bis zum Ende der Übergangsfrist der europäischen Verordnung für in Vitro Diagnostika – also bis Mai 2022 (!) – zur Verfügung stehen.
Die Problematik mit der Höherklassifizierung einiger Produkte – darunter beispielsweise Softwareprodukte oder wiederverwendbare chirurgische Instrumente – hat man mit zwei Korrekturen der MDR zu entschärfen versucht. Neben fachlichen Fehlerkorrekturen beinhalten die Korrekturen, die am 3. Mai und am 25. November 2019 erschienen sind, im Wesentlichen Änderungen bei den Übergangsfristen.

Achtung: Die Übergangsfristen (MDR, Artikel 120 und 123) gelten in erster Linie im Hinblick auf die Gültigkeit von bereits ausgestellten Richtlinienzertifikaten. Manche Teile der MDR gelten ohne Übergangsfrist schon ab dem 26. Mai 2020! Darunter fallen beispielsweise die Regelungen der Artikel 10 bis 16, wie das System zur umfassenden Marktüberwachung oder die Pflichten der Hersteller und Bevollmächtigten – insbesondere der neuen Akteure, wie zum Beispiel Händler.

Fazit: Auch wenn für ausgewählte bzw. bereits nach den Medizinprodukte-richtlinien in Verkehr gebrachte Produkte Übergangsbestimmungen gelten, müssen Organisationen schon ab 26. Mai 2020 wesentliche Teile der MDR erfüllen.

Um Unternehmen bei der Umsetzung der MDR bestmöglich zu unterstützen, bietet die Quality Austria Lehrgänge und Spezialseminare zu den Themen klinische Bewertung, Anforderungen an Software als Medizinprodukt und Anforderungen an Medizinprodukte nach MDR an. Diese Weiterbildungen finden an den untenstehenden Terminen statt und werden von erfahrenen Medizinprodukteexperten geleitet, die wertvolle Tipps zur Umsetzung der neuen MDR geben können.

Trainingstipps im Überblick

Seminar Anforderungen an Medizinprodukte, MDR/IVDR
Start: 09. - 10. März 2020 in Linz oder 12. - 13. Oktober 2020 in Wien
Zur Anmeldung

Seminar Anforderungen an die Software als Medizinprodukt, MDR/IVDR
Start: 16. März 2020 in Wien oder 12. Oktober 2020 in Linz
Zur Anmeldung

Lehrgangsreihe Qualitätsmanagement für Medizinprodukte MP
Start: 30. März - 02. April 2020 in Linz
Zur Anmeldung

Refreshing für Qualitätsmanager und -auditoren, Schwerpunkt Medizinprodukte
Start: 15. - 16. Juni 2020 in Linz
Zur Anmeldung

Seminar Medizinprodukte – Anforderungen der ISO 13485 an das Qualitätsmanagementsystem
Start: 01. Oktober 2020 in Wien
Zur Anmeldung

Seminar Klinische Bewertung von Medizinprodukten, MDR
Start: 14. - 15. Oktober 2020 in Wien
Zur Anmeldung

Ansprechpartner Medizinprodukte

Netzwerkpartner*in

Herr Ing. Andreas Aichinger, MSc

Netzwerkpartner, Produktexperte Trainings Medizinprodukte

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