Neues aus dem Lebensmittel-Bereich
IFS Food Doktrin zu IFS Food Version 7 ist verfügbar
Die IFS Doktrin ist ein Dokument, das Erläuterungen und Interpretationen zu den Anforderungen des Standards beinhaltet. Nun wurde die Doktrin kurz nach Veröffentlichung der IFS Food Version 7 auf diese neuen Anforderungen hin angepasst und im Dezember 2020 publiziert.
Als normatives Dokument soll die Doktrin als Teil des Standards verstanden werden. Zunächst ist die IFS Food Doktrin V7 nur in englischer Sprache verfügbar, Übersetzungen in weitere Sprachen sollen aber demnächst folgen.
Erweiterungen und Neuerungen
Die Doktrin beinhaltet weiterführende Erläuterungen zu bekannten Themenstellungen, wie etwa unangekündigten Assessments. Sie enthält aber auch neue Themen wie z. B. Kriterien für die Verkürzung der Assessment-Dauer und Darlegungen sowie Beispiele zu akzeptablen Nachweisen für implementierte Korrekturen, die innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des vorläufigen IFS Assessmentberichts der Zertifizierungsstelle übermittelt werden müssen. Ergänzend zur Anforderung 4.1.2 des IFS Food V7 wird einerseits gefordert, dass Auditor*innen oder Repräsentant*innen der Zertifizierungsstelle die angegebenen Korrekturen, Korrekturmaßnahmen und ihre Umsetzungsdaten in der zugewiesenen Spalte des Maßnahmenplans vor Fertigstellung des endgültigen IFS Assessmentberichts anführen. Andererseits ist auch das Datum dieser Überprüfung im Maßnahmenplan in der letzten Spalte („Freigabe durch Auditor*in“) zu ergänzen.
Darüber hinaus wird klargestellt, welche Version des Standards (6.1 oder 7) bei kommenden Assessments anzuwenden sein wird und vor allem wie bei unangekündigten Assessments vorzugehen ist. Die Information, dass das Assessment unangekündigt durchgeführt wurde, soll auf dem Deckblatt des IFS Assessmentberichts und in der Assessmentübersicht vermerkt werden.
Neuerungen in puncto berechneter Mindestdauer
In Hinblick auf die berechnete Mindestdauer von nun zwei Tagen (16 Stunden) wird es allerdings beispielsweise möglich sein, diese um maximal 0,5 Tage (vier Stunden) zu reduzieren, wenn
- im Falle eines kombinierten IFS Food / IFS Logistics, IFS Broker einige Teile bereits für einen der Standards bewertet worden sind,
- im Falle von Unternehmen mit mehreren Standorten (Multi-Location-Ansatz), Anforderungen bereits im Zuge des Assessments in der Zentrale bewertet wurden oder
- es komplexe, aber sich wiederholende, Prozesse in Unternehmen gibt.
Reduktionen der berechneten Mindestbewertungszeit um maximal 0,75 Tage (sechs Stunden) wird es z. B. für einen Standort mit Produkt-Scope 5 (Obst und Gemüse), der eine einfache Handhabung durchführt und keine Aktivitäten ausführt, die das geerntete Produkt signifikant verändern, geben. Das gilt auch für Standorte mit Produkt-Scope 3, 6, 8, 9, 10 und/oder 11, die einfache Prozesse wie z. B. Sortieren, Abfüllen, einfache Verpackungstätigkeiten oder Mischprozesse (nur bei Produkt-Scope 10) ausführen.
Es werden auch Beispiele angeführt, die zu einer Verlängerung der berechneten Mindestdauer führen können, wie z. B. komplexe Produktionsprozesse, Kommunikationsschwierigkeiten bedingt durch sprachliche Barrieren, Schwierigkeiten während des Assessments, die eine eingehende Überprüfung erfordern, eine große Anzahl an Produktionslinien und damit eine längere HACCP-Assessmentdauer oder zusätzliche Zeit, die Auditor*innen im Zuge eines Erstaudits für ein Eröffnungs- und Abschlussgespräch benötigen.
Gewusst wie: Meldungen an Zertifizierungsstellen
Eine weitere Klarstellung betrifft die Meldepflicht gegenüber der Zertifizierungsstelle gemäß Anforderung 1.2.6 des IFS Food V7 im Falle von Änderungen, die einen Einfluss auf die Erfüllung der Zertifizierungsanforderungen haben: Eine Meldung an die Zertifizierungsstelle, im Falle eines Besuchs von (Gesundheits-) Behörden, der zu Meldungen und/oder Strafen durch Behörden führt, ist nur dann erforderlich, wenn diese sich auf den Anwendungsbereich des IFS Food Standard beziehen und in Hinblick auf Lebensmittelsicherheit und/oder Food Fraud relevant sind.
Ergänzungen in Bezug auf das Thema „Allergene“
In Bezug auf das Thema Allergene wird ergänzend zu 4.19.3 erläutert, dass allergenhaltige Endprodukte gemäß den geltenden rechtlichen Bestimmungen gekennzeichnet werden müssen. Außerdem gilt es bei der Risikobewertung zur Kennzeichnung von unbeabsichtigten oder technisch nicht vermeidbaren Spuren von Allergenen einerseits das Risiko ausgehend von kennzeichnungspflichtigen Allergenen, die im Unternehmen verarbeitet werden, zu berücksichtigen als auch andererseits eine potenzielle Allergen-Kreuzkontamination über Rohstoffe („Feldeintrag“).
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Informationen zur gesamten Doktrin und weiterführende Erläuterungen finden Sie in diesem Newsartikel sowie auf der Homepage des IFS.